Gebäudeenergiegesetz GEG / Wärmeplanungsgesetz

28.07.2023

Gemeinsames Positionspapier zum Wärmeplanungsgesetz

Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll eine verpflichtende flächendeckenden Wärmeplanung eingeführt und die Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eingeleitet werden. Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und sowohl der Bedarf der Verbraucher sowie die Potenziale klimaneutraler Wärme können stark variieren. Den Entscheidern vor Ort muss eine möglichst große wirtschaftliche und technische Freiheit zur Defossilisierung ihrer Wärmeversorgung gegeben werden.

27.07.2023

Zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Wärmeplanungsgesetz vom 21.07.2023

Die Bioenergie stellt aktuell den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen und muss bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. Dabei kommt der Bioenergie aufgrund ihrer hohen Systemdienlichkeit als ganzjährig verfügbarer und vom Stromnetz unabhängiger erneuerbarer Energieform eine hohe Bedeutung zu. In ländlichen Regionen stehen oftmals kleinräumig und dezentral noch ungenutzte Biomassepotenziale (landwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe, Waldrestholz, Landschaftspflegematerial, …) zur Verfügung, um Wärmenetze auf Basis von Biogas oder Holzenergie mit lokaler Biomasseversorgung zu betreiben. Auch für städtische Räume mit entsprechend hohen Wärmebedarfen kann Bioenergie bedarfsgerecht und unabhängig von der Verfügbarkeit erneuerbarer Elektrizität oder Abwärme Wärmenetze defossilisieren und leistet damit für das gesamte erneuerbare Energiesystem durch die Entlastung der Stromerzeugung und -netze einen hohen Nutzen.

Im Folgenden wird vor allem auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs eines Wärmeplanungsgesetzes (RefE WPG) vom 01.07.2023 eingegangen; für technologieübergreifende Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.

16.06.2023​​​​​​​
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Zu Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023 unter Berücksichtigung der Leitplanken vom 13.5.2023

Die Bioenergieverbände begrüßen, dass das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun begonnen hat und noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden soll. Im Folgenden wird die Stellungnahme der Bioenergieverbände zum Kabinettsentwurf (KabE) unter Berücksichtigung der „Leitplanken“ der Regierungsfraktionen für die parlamentarischen Beratungen vom 15.6.2023 aktualisiert.

Die Stellungnahme betrifft die Aspekte des KabE und der Leitplanken, die für die Bioenergie besonders relevant sind. Für technologieübergreifende Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.

15.06.2023

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Als Verbändeallianz unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, der Fachverband
Holzenergie, die Familienbetriebe Land und Forst und der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik die Defossilierung sowie den vorgesehenen ambitionierten Ausbau der Wärmenetze.

Allerdings lassen sich die im Gesetzentwurf formulierten Ziele nur erreichen, wenn alle verfügbaren erneuerbaren
Technologien genutzt werden. Die vorgesehenen starken Restriktionen für den Einsatz von Biomasse (konkret die Biomassedeckel & die eingeschränkte Potenzialanalyse) werden die Defossilisierung und den Ausbau der Nah- und Fernwärme in vielen Fällen behindern und zum Teil auch verhindern und die Nutzung von fossilen Energieträgern in der Nah- und Fernwärme verlängern anstatt zu verkürzen. Dies widerspricht dem Zweck und Kern des Gesetzes und sollte gestrichen werden.

14.06.2023
Zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Wärmeplanungsgesetz vom 01.06.2023

Die Bioenergie stellt aktuell den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen und muss bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. Dabei kommt der Bioenergie aufgrund ihrer hohen Systemdienlichkeit als ganzjährig verfügbarer und vom Stromnetz unabhängiger erneuerbarer Energieform eine hohe Bedeutung zu. In ländlichen Regionen stehen oftmals kleinräumig und dezentral noch ungenutzte Biomassepotenziale (landwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe, Waldrestholz, Landschaftspflegematerial, …) zur Verfügung, um Wärmenetze auf Basis von Biogas oder Holzenergie mit lokaler Biomassezufuhr zu betreiben. Auch für städtische Räume mit entsprechend hohen Wärmebedarfen kann Bioenergie bedarfsgerecht und unabhängig von der Verfügbarkeit erneuerbarer Elektrizität oder Abwärme Wärmenetze defossilisieren und leistet damit für das gesamte erneuerbare Energiesystem durch die Entlastung der Stromerzeugung und -netze einen hohen Nutzen.

Im Folgenden wird vor allem auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs eines Wärmeplanungsgesetzes (RefE WPG) eingegangen; für technologieübergreifende Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.

26.04.2023
Gemeinsame Positionierung zur Stärkung der Holzenergie im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Kabinettsentwurf zum GEG hat die Bundesregierung große Verunsicherung bei Hausbesitzern und Verbrauchern hervorgerufen. Die Holzenergie, die bislang am erneuerbaren Wärmemarkt für die größten CO2-Einsparungen verantwortlich ist, wurde sachlich ungerechtfertigt benachteiligt und belastet. Dies entspricht dem ebenfalls unverständlichen Vorgehen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wo die Förderanträge im Jahr 2023 drastisch zurückgegangen sind. Beide Regelungen müssen revidiert und zugunsten der modernen Holzenergie verbessert werden, wenn die Energiewende am Wärmemarkt in der gleichen Geschwindigkeit voranschreiten soll wie in den Jahren 2020 bis 2022.

Die Verbändeallianz fordert den Gesetzgeber auf, im GEG nachzusteuern und den sachlich ungerechtfertigten Zwang, zu Holz- und Pelletheizungen eine Solarthermie- oder PV-Anlage zu installieren wie auch weitere in der Anlage genannte Sachverhalte zurückzunehmen. Genauso muss das faktische Verbot von Holzfeuerungen im Neubau revidiert werden.

28.04.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Kabinettsentwurf (KabE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

11.04.2023
Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 3.4.2023

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Der vorliegende Referentenentwurf vom 3.4.2023 (RefE) weist bereits deutlich Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom 7.3.2023 auf. Dennoch enthält auch der aktuellen RefE noch einige Rege-lungen, die bestimmte Heizungskonzepte diskriminieren oder verbieten, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

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