TEHG & BEHG

14.06.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) legt ein Referentenentwurf zur Änderung des BEHG vor, welches dazu dienen soll, die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe nach Anlage 2 zu beenden und u.a. Abfall in den Geltungsbereich aufzunehmen.

21.07.2011

Stellungnahme des BBE und HEF zu den Ausnahmeregelungen des TEHG

Mit der Novellierung des TEHG werden die Landesbehörden verpflichtet, Entscheidungen über die Emissionshandelspflichtigkeit von Holz-/Biomasse(heiz)kraftwerken und Abfallanlagen verbindlich festzustellen. Mit diesem Positionspapier soll den Landesbehörden eine Entscheidungshilfe für die zu treffenden Entscheidungen gegeben werden. Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und der Holzenergie Fachverband Baden-Württemberg e.V. (HEF) begleiten seit vielen Jahren solche Anlagen und haben daher entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet. Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des TEHG war der BBE als Branchenverband beteiligt.

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