Berlin, 22.10.2025: Der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. kritisiert das gestern veröffentlichte juristische Kurzgutachten „Klimawirkung der energetischen Holznutzung“ des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V. im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) deutlich. Marlene Mortler, Vorsitzende des FVH zeigt sich fassungslos: „Es ist traurig zu sehen, wie das Umweltbundesamt den Job der fossilen Energiewirtschaft macht und sich in einen Grabenkampf gegen die Holzenergie verschanzt. Für alle Verbraucher und Unternehmen ist wichtig, dass auch die jüngste ideologisch motivierte Veröffentlichung des UBA nichts daran ändert: Holzenergie ist und bleibt ein vollwertiger erneuerbarer Energieträger in allen relevanten Gesetzen und Förderprogrammen und trägt in erheblichem Maße zum Klimaschutz bei.“ Laut eigenen Daten des UBA sparte Wärme und Strom aus Holz allein im letzten Jahr rund 32 Mio. t CO2 ein, indem fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas ersetzt wurden.
Scharfe Kritik des FVH richtet sich nicht nur gegen den Grundtenor des Gutachtens, der den Klimaschutzeffekt der Holzenergie grundlos in Frage stellt, sondern auch gegen die darin enthaltenen Forderungen nach zusätzlicher Regulierung – etwa im Wärmebereich oder bei der Festlegung, wofür Holz verwendet werden dürfe. Die Vorsitzende des FVH mahnt: „Das UBA hat den Schuss noch nicht gehört, wenn es weitere Regulierungen und Detailregelungen im Wärmebereich oder für die Holzverwendung fordert. Was wir definitiv nicht brauchen, sind weitere Regelungen, die den Gesetzesdschungel noch dichter, komplizierter und bürokratischer machen. Die Vorschläge des UBA wären Gift für die Wärmewende, den Waldumbau und die wirtschaftliche Erholung Deutschlands insgesamt.“ Mit Blick auf die aktuelle politische Lage zeigt sich Mortler jedoch zuversichtlich: „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zum Abbau von Bürokratie bekannt – nicht zu deren Ausbau. Die Vorschläge des UBA sind ohne Relevanz für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger und gehören deshalb in den Papierkorb.“
Hintergrund:
Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V. (IKEM) hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) ein juristisches Kurzgutachten zur „Klimawirkung der energetischen Holznutzung“ erstellt. Laut UBA ist es das Ziel, zu untersuchen, wie das geltende Recht die Klimawirkung der energetischen Holznutzung bewertet. Der FVH hatte bereits im April gemeinsam mit acht Verbänden der Forst- und Holzwirtschaft sowie Heizungsindustrie den Entwurf des Gutachtens als unwissenschaftlich und fachlich falsch kritisiert und eine Stellungnahme dazu eingereicht. Die Kritik der Verbände steht hier zum Download.
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