Stellungnahmen

25.09.2026

Stellungnahme zum EEG: Flexibilisierungoption von Biomasse-HKW mit gekoppelter Momentanreservebereitstellung

Das Wichtigste in Kürze Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V. (FVH) schlägt ein gekoppeltes Vergütungsprodukt im Stromsystem vor, das die flexible Absenkung der Einspeiseleistung von Biomasse-Heizkraftwerken mit der fortdauernden Bereitstellung lokaler Momentanreserve verbindet. Kernkriterien dieses Produkts sind eine nachgewiesene Absenkungsfähigkeit der angebotenen Einspeiseleistung um mindestens 40 % für mindestens 500 Stunden und eine Anlaufzeitkonstante von mindestens 2 Sekunden als Kriterium einer signifikanten Momentanreservebereitstellung. Zur Kompensation der erhöhten Kosten aus Zusatzinvestition in Flexibilisierung und Betrieb wird ein jährlicher Flexibilitätszuschlag von 130 EUR je kW abgesenkter Einspeiseleistung für den EEG-Vergütungszeitraum vorgeschlagen. Es wird gefordert, dass auch inhärent im Wirkleistungsbetrieb erbrachte physikalische Momentanreserve aus Synchrongeneratoren anerkannt und vergütet wird, zusätzlich zum Aufbau zusätzlicher Momentan-reserve nach den aktuellen Bedingungen der Momentanreserveausschreibungen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sollen Investitionen in flexible Fahrweisen und Teillastfähigkeit fördern und Biomass(heiz)kraftwerke (HKW) im Hinblick auf die Bereitstellung von Systemdienst-leistungen, insbesondere Momentanreserve, als vorhandene kosteneffiziente Bausteine gegenüber fossilen Alternativen systemgerecht erhalten. In Zeiten verschiedener Krisen sind Fragen der Resilienz verstärkt stets mitzudenken. Auch ist Out-of-the-box-Denken immer wieder angebracht. Es ist erforderlich, das Resilienzverständnis dahingehend zu erweitern, dass neben der Herkunft von Anlagenbestandteilen etc. auch der Brennstoff stärker mit einbezogen wird. Heimische, sicher verfügbare Biomasse ist hier gegenüber krisenanfälligen Gaslieferungen zu bewerten und in entsprechenden Szenarien sachgerecht zu berücksichtigen

20.08.2026

Stellungsnahme zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

Der Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßt die Zielsetzung der Bundesregierung, die Klimaresilienz der Wälder zu stärken und den Waldumbau voranzubringen. Gleichzeitig sieht der Verband erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

06.08.2026

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V. (FVH) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Der FVH sieht ergänzend zum vorliegenden Referentenentwurf Bedarf für eine gesetzliche Klarstellung der Rechtsfolgen des Endes der Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG, um möglichst saubere und hochwertige aus Abfall gewonnene Produkte zu gewährleisten.

15.07.2026

Stellungnahme zum Entwurf der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei kommt der Nutzung erneuerbarer und klimaneutraler Energien im Gebäudewärmesektor eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere der Energieträger Holz leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur CO₂-Einsparung im Wärmemarkt und steht für rund 60 Prozent der Emissionsminderungen durch erneuerbare Energien im Bereich Wärme.

08.06.2026

Stellungnahme zum Entwurf der überarbeiteten Durchführungsverordnung (EU) 2022/996

Die EU-Durchführungsverordnung 2022/996 regelt, wie die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien, der Treibhausgaseinsparungen und der Regeln zu „geringem ILUC-Risiko“ bei Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen überprüft und zertifiziert wird. Für die Holzenergiebranche ist sie relevant, weil sie die praktische Nachweisführung, Zertifizierung und das Massenbilanzsystem harmonisiert und damit entscheidet, ob Biomasse und daraus erzeugte Energieträger als nachhaltig anerkannt werden können. Der vorliegende Entwurf enthält einige Änderungen und Verschärfungen, welche erhebliche Auswirkungen auf betroffene Unternehmen aus der Branche haben können. Der FVH erkennt an, dass im Zuge der Betrugsfälle bei angeblich fortschrittlichen Biokraftstoffen Nachschärfungen der Zertifizierung und Kontrollen notwendig sind. Der Entwurf der Durchführungsverordnung trifft jedoch vielfach Regelungen, die sowohl flüssige als auch feste Biomasse betreffen, unabhängig von den fundamentalen Unterschieden der Marktgegebenheiten. Im Gegensatz zu flüssigen Biokraftstoffen auf Basis von Abfall- und Restoffen besteht bei fester Biomasse ein deutlich geringerer Anreiz und damit auch Risiko für betrügerisches Verhalte (keine Mehrfachanrechnung auf Quoten, keine direkte Monetarisierung der Treibhausgasminderung). Zudem sind die Marktstrukturen weniger international organisiert, so dass die Gefahr von durch nationale Behörden nicht-kontrollierbaren Marktakteuren ebenfalls geringer ist. Der FVH plädiert deshalb dafür, differenzierte Regelungen für feste Biomasse sowie für Biomasse im Transportsektor zu erlassen.

28.05.2026

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)

Der Großteil der unterzeichnenden Verbände hat sich bereits einzeln ausführlich zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) positioniert. Das vorliegende Papier hebt die Bedeutung der Holzenergie für die Wärmewende gesondert hervor. Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei kommt der Nutzung erneuerbarer und klimaneutraler Energien im Gebäudewärmesektor eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere der Energieträger Holz leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur CO₂-Einsparung im Wärmemarkt und steht für rund 60 Prozent der Emissionsminderungen durch erneuerbare Energien im Bereich Wärme.

19.05.2026

Stellungnahme Zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften vom 13.5.2026

Das Wichtigste in Kürze Allgemeines: Die Bioenergieverbände begrüßen den Grundsatz, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) flexibler, praxistauglicher und einfacher sein soll als das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form (GEG), ohne Abstriche beim Klimaschutz zu machen. (Rest-) Holz, Biogas und Biomethan – aktuell die wichtigsten erneuerbaren Energieträger im Wärmebereich - leiden schon lange unter Diskriminierungen und überbordender, unverhältnismäßiger Regulierung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der neue Rechtsrahmen weiterhin starke Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungsoptionen setzt. Mit den geplanten Anpassungen des ordnungsrechtlichen Rahmens im Kabinettsentwurf (KabE) des GModG gewinnen deshalb die finanziellen Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung.

08.05.2026

Stellungnahem zum Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)

Der Großteil der unterzeichnenden Verbände haben sich bereits einzeln ausführlich zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) positioniert. Das vorliegende Papier hebt die Bedeutung der Holzenergie für die Wärmewende gesondert hervor.

24.04.2026

Anpassungsbedarf in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

1. Die RED III sieht keinen Förderausschluss für Biomasseanlagen über 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung vor, sondern macht die finanzielle Förderung für den Verbrauch von Biomasse-Brennstoffen ausdrücklich von der Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien abhängig. Die Einhaltung der Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien ist seit der Umsetzung der Vorgängerrichtlinie RED II in nationales Recht durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) möglich wird durch freiwillige Zertifizierungssysteme wie das Sustainable Resources Verification Scheme (SURE) in der Praxis umgesetzt. Der FVH schlägt deshalb vor, die Größengrenze von 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung für die Förderung zu streichen. Für Anlagen mit überwiegendem Fremdbezug des Brennstoffs ( 50 %) auf 30 MW angehoben werden.

03.09.2025

Positionspapier der Verbändeallianz Holzenergie zur Anpassung der KfW-Förderungen im Neubau

In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden.

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