28.04.2025

Stellungnahme zu dem Entwurf des BMUV zur Anpassung der Technischen Anlei-tung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Der Entwurf enthält eine Änderung der unteren Größengrenze für die kontinuierliche Messung von Staub, welche von derzeit 5 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) auf 4 MW FWL abgesenkt werden soll. Aus Sicht des Fachverbandes Holzenergie (FVH) ist diese Absenkung nicht nachvollziehbar, auch weil im Gesetz keine Begründung für die Absenkung genannt wird. Der FVH spricht sich dafür aus, die untere Größen-grenze bei 5 MW FWL zu belassen, damit Anlagengenehmigungen in ihren Bedingungen unberührt bleiben bzw. nicht verschlechtert werden. Zudem sieht Nummer 5.4.1.2.4a derzeit kontinuierliche Mes-sungen für Kohlenmonoxid (CO) bereits ab einer FWL von 2,5 MW vor. Im Sinne der geplanten Vereinfachung und Verschlankung des Regelwerks schlägt der FVH vor, diese Anforderung an die bereits bestehende Grenze für Staubmessungen (TA Luft 5.4.1.2.1b Kontinuierliche Messungen) anzugleichen und die Schwelle einheitlich auf 5 MW anzuheben.

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