13.12.2022

Effiziente energetische Holznutzung muss weiterhin förderfähig bleiben

Gemeinsame Stellungnahme von Energieeffizienzverband AGFW und Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie zur Überarbeitung der Erneuerbaren Richtlinie

Die energetische Holznutzung muss weiterhin voll als erneuerbare Energie anrechenbar und förderfähig bleiben, unter Priorisierung effizienter und moderner Technologien, um die Ziele beim Klimaschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen: Das sind gemeinsame zentrale Forderungen des Energieeffizienzverbandes AGFW und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie zur laufenden Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU. In einem gemeinsamen Schreiben an den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Dr. Patrick Graichen, betonen die Verbände die Bedeutung von Holz als nachhaltigen erneuerbaren Energieträger und fordern die Bundesregierung auf, sich in den EU-Trilog-Verhandlungen für die moderne und effiziente Holzenergie einzusetzen.

„Holz stellt die meiste erneuerbare Energie in Deutschland bereit und wird vor allem für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle spielen. Jegliche willkürliche Einschränkung, wie sie jetzt das EU-Parlament bei der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie vorschlägt, lässt die Klimaschutz- und Energieziele in weite Ferne rücken. Die aktuelle Energiekrise und die Beschleunigung des Klimawandels müssen der Politik als Augenöffner dienen: wir können auf keine erneuerbare Energieform verzichten“, so Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH zu den laufenden Trilog-Verhandlungen.

Die Verbände fordern das BMWK dazu auf, im EU-Ministerrat und in den aktuell laufenden EU-Trilog-Verhandlungen im Sinne der europäischen Versorgungssicherheit und für eine nachhaltige und effiziente energetische Nutzung von Holzbiomasse einzustehen. Zentral dabei ist die Ablehnung der vom EU-Parlament vorgeschlagenen Definition für „primäre Holzbiomasse“, die für weitestgehend jegliches Waldholz die Förderfähigkeit der energetischen Nutzung streichen und die Anerkennung als erneuerbare Energie begrenzen würde.

Für Holzbiomasse, welche z.B. aus wirtschaftlichen oder logistischen Gründen für keine andere als die energetische Nutzung in Frage kommt, muss eine möglichst effiziente energetische Nutzung, wie zum Beispiel in der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder in effizienten Wärmenetzen, das Ziel sein. Moderne, effiziente Holzenergieanwendungen müssen weiterhin gefördert werden, um die Wärmewende zum Erfolg zu führen. Gerade für Quartierslösungen oder im Altbestand des Gebäudesektors kann Holzbiomasse ideal eingesetzt werden. Andere erneuerbare Wärmequellen wie z. B. Wärmepumpen können die dort benötigten höheren Temperaturen nicht effizient bereitstellen, Holz mittels effizienter und moderner Technologien hingegen schon.

AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch betont: „Wir fordern eine Priorisierung von effizienten und modernen Technologien, wie der KWK und effizienter Wärmenetze, bei der energetischen Holzbiomassenutzung. So kann die lokale Ressource nachhaltig genutzt werden und zur sicheren Energieversorgung in Deutschland beitragen.“

Nach der neuen Definition des EU-Parlaments von „primärer Holzbiomasse“ würde diese auch qualitativ minderwertige Holzbiomasse wie Waldrestholz miteinbeziehen. Nach Wunsch des Parlaments würde dieses von der Förderfähigkeit als Energieträger ausgeschlossen und nur noch begrenzt auf die Erneuerbaren-Energien-Ziele der EU angerechnet werden können. Dies würde dazu führen, dass Waldholz, das qualitativ für keine stoffliche Verwertung geeignet ist, im Wald liegen bleiben und verrotten würde. Daher fordern AGFW und FVH in Anbetracht der Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes den regionalen Rohstoff Holz als Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen. Dies trage zur sicheren Energieversorgung und Senkung der Energiekosten in Deutschland und Europa bei, so die Verbände.

Die Gemeinsame Stellungnahme zur energetischen Nutzung von Holzbiomasse im Rahmen der Überarbeitung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

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