01.06.2023

Umweltbundesamt ignoriert Dringlichkeit beim Klimaschutz

Fachverband Holzenergie zu den Empfehlungen des UBA zur Holzenergie

Berlin, 01.06.2023: Mit Unverständnis reagiert der Fachverband Holzenergie (FVH) auf den 4-Punkte-Plan des Umweltbundesamtes (UBA) zur Holzenergie. Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH, kommentiert:

„Das UBA ignoriert in seiner Ablehnung der Holzenergie offensichtlich die Dringlichkeit beim Klimaschutz. Dabei sind schnelle Reduzierungen der Treibhausgasemissionen für den Erfolg des Klimaschutzes entscheidend und es darf hier nicht länger auf Zeit gespielt werden. In einer ohnehin schon emotionalen Heizungsdebatte sorgt das UBA mit der Empfehlung eines Förderstopps für Holzheizungen nur für zusätzliche Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Forderung des UBA ist Wasser auf die Mühlen der Klimaschutzskeptiker und -verzögerer und läuft einer sozial verträglichen und schnell umsetzbaren Wärmewende komplett entgegen.“ Bücheler erinnert daran, dass erst knapp 17 % der Wärme im letzten Jahr aus erneuerbaren Energien stammten und das Ziel der Bundesregierung ein Ausbau auf 50 % im Jahr 2030 sei. Dabei stellt Holz aktuell rund zwei Drittel der erneuerbaren Wärme bereit.

Irritiert zeigt sich der FVH-Geschäftsführer auch über die Behauptung des Umweltbundesamtes, der Kohlenstoffbestand und damit der Holzvorrat in den deutschen Wäldern sinke seit Jahren. „Nach allen uns zur Verfügung stehenden Daten sind die Holzvorräte in deutschen Wäldern auf Rekordniveau und über die letzten Jahre stetig angewachsen. Zudem wird das Holzaufkommen in den nächsten Jahren aus dem Waldumbau und Maßnahmen zur Klimaanpassung der Wälder weiter ansteigen.“ Bücheler verweist auch darauf, dass Deutschland bei Holz-Hackschnitzeln Netto-Exporteur von rund 1 Mio. t im Jahr sei und bei Pellets ebenfalls ein Exportüberschuss herrsche. Ein weiterer nachhaltiger Ausbau der energetischen Holznutzung sei also weiter möglich und für einen schnellen Ausstieg aus fossilen Energien dringend geboten, so Bücheler.

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