14.12.2022

Stromerlösabschöpfung: Bundestag nimmt Biogas nahezu vollständig aus, aber gesteht Holzenergie kaum Verbesserungen zu

Berlin, 14.12.2022: Der Bundestagsausschuss für Klima und Energie beschließt heute Änderungsvorschläge für das Strompreisbremsengesetz, in dem die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Erneuerbare Energien Anlagen geregelt ist. Trotz mehrerer Verbesserungen in den Bereichen Biogas und Altholz müssen Betreiber von Restholzkraftwerken weiter um ihre Zukunft bangen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beim Biogas und beim Altholz sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit in den nächsten Monaten. Demnach soll die Abschöpfung von Strommarkterlösen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greifen und Satelliten-Blockheizkraftwerke nicht in die Berechnung der Leistung eingehen. Dies befreit richtigerweise nicht nur die meisten Biogasanlagen, die ohnehin mit hohen Kosten zu kämpfen haben, auch ermöglicht es zahlreichen hochflexiblen Biogasanlagen ihre wichtige Aufgabe zur Entlastung der Netze in genau den Stunden vornehmen, in denen ansonsten teures Erdgas eingesetzt werden müsste. Der erhöhte Sicherheitszuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde für Biogasanlagen kompensiert bei den meisten Anlagen mit einer Leistung oberhalb der Bagatellgrenze die jüngste Steigerung der variablen und fixen Betriebskosten. Es ist aber nicht nachvollziehbar und energiewirtschaftlich kontraproduktiv, dass die Erlöse aus der flexiblen und netzdienlichen Stromerzeugung unter die Abschöpfung fallen. Auch für Altholzanlagen ist ein erhöhter Sicherheitszuschlag von 7 Cent pro Kilowattstunde ein wichtiger Schritt, um trotz massiv gestiegener Brennstoffkosten weitgehend kostendeckend arbeiten zu können. Allerdings muss der Sicherheitszuschlag auch ausgeförderten Altholzanlagen zugestanden werden, um die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen nicht zu gefährden.

Für die Betreiber von Restholz- und Strohheizkraftwerken ist der nun beschlossene Abschöpfungsmechanismus jedoch desaströs; ohne eine Erhöhung des Sicherheitszuschlags stehen diese Anlagen vor dem Aus. Hohe Preissteigerungen bei den Einsatzstoffen seit Beginn der Energiekrise machen einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich, wenn ein Sicherheitszuschlag von lediglich 3 ct/kWh für diese Anlagen beschlossen wird. So sind beispielsweise die Preise für Hackschnitzel seit Anfang 2021 von 102€ bis zum Spätsommer 2022 auf 170€ geklettert. Es ist völlig unverständlich, warum die Ampelregierung mitten in einer Energiekrise erneuerbare Wärme und Strom aus fester Biomasse derart benachteiligt, während klimaschädliche Steinkohle gleichzeitig von dem Abschöpfungsmechanismus ausgenommen bleibt. Wir fordern hier dringend Nachbesserungen, um ein Abschalten fester Biomasseanlagen zu verhindern.

Die einzelnen Verbesserungen für Biogas und Altholz dürfen auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Abschöpfungsmechanismus in der vorliegenden Form viel zu komplex und juristisch fragwürdig ist.“

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