Berlin, 15.06.2026: Seit dem 21.05.2026 ist in Österreich die Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasseverordnung (NFBioV) in Kraft getreten und damit die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) in nationales Recht umgesetzt worden.
Marlene Mortler, Vorsitzende des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie erläutert dazu: „Mit der Umsetzung der RED III hat Österreich eine überzeugende Blaupause geschaffen, an der sich Deutschland bei der noch nicht abgeschlossenen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht im Zuge der Novellierung der Biomasseverordnung und der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung orientieren kann. Sie stellt einen praxisgerechten Ansatz dar, der bürokratische Übererfüllung vermeidet. So kann die Biomasse ihren wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit leisten, ohne die produktive Forstwirtschaft und nachhaltige Energieholznutzung tiefgreifend zu stören.“
Neben den Nachhaltigkeitskriterien regelt die vorliegende Verordnung ebenso die Förderbedingungen und setzt damit Artikel 3 wie auch Artikel 29 der RED III um.
Ausnahmen vom Prinzip der Kaskadennutzung ermöglicht
Bei der Kaskadennutzung sieht die Verordnung nicht nur Ausnahmen für Maßnahmen wie Waldbrandprävention, Waldpflegemaßnahmen und Einschläge infolge von Schadereignissen und für Holzsorten vor, die nicht für die lokalen Verarbeitungsanlagen geeignet sind, sondern ermöglicht darüber hinaus weitere Ausnahmen. Auch zur Wahrung der Energieversorgung Österreichs oder für die Eigennutzung forstwirtschaftlicher Biomasse gilt die Kaskadenanforderung nicht. „Dieser pragmatische Ansatz zeigt den Willen der österreichischen Regierung, sowohl die Versorgungssicherheit aus heimischen Energiequellen zu gewährleisten als auch die ordnungsgemäße und marktwirtschaftliche Holzverwendung nicht zu gefährden“, so Mortler.
Pragmatische Lösung für Rundholz in Industriequalität
Auch für die Anforderung der RED III, Rundholz in Industriequalität von einer finanziellen Förderung auszuschließen, verfolgt Österreich laut FVH einen pragmatischen Ansatz. „Wo die RED III selbst nur ungenaue Vorgaben macht, werden in Österreich Lösungen gefunden, um Unsicherheiten zu vermeiden und Impulse zu setzen. Dass Österreich hier neben der Definition von ‚Rundholz in Industriequalität‘ auch noch eine Definition für ‚Rundholz, das für Verwendung in der Industrie ungeeignet ist‘ einführt, für das weiterhin eine Förderung gewährt werden kann, schafft Sicherheit für die beteiligten Akteure und reduziert Unsicherheiten,“ lobt Mortler.
Vorbild für Deutschland
Der Verband begrüßt die beschlossene Umsetzung von RED III in Österreich als gelungenes Beispiel für einen pragmatischen Umgang mit europäischen Vorgaben. „Österreich zeigt, wie sich Nachhaltigkeit und Pragmatismus unter einen Hut bringen lassen und das sollte uns unbedingt ein gutes Vorbild sein! Dasselbe Augenmaß ist auch bei der Umsetzung in Deutschland wünschenswert“, so das Fazit von Mortler.
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