Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die geplante Änderung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Holzhackschnitzeln zurückgenommen. Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie (FVH) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßen die nun nach mehreren Eingaben der Verbände erfolgte Klarstellung des Ministeriums und mahnen bei zukünftigen Änderungen eine frühzeitige Einbeziehung der Branche an.
Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH, erklärt: „Zunächst einmal ist es gut, dass das BMF die Neuregelung zum reduzierten Umsatzsteuersatz bei Hackschnitzeln wieder zurückgenommen hat. Die praxisuntaugliche Regelung hat bei Lieferanten und Abnehmern von Hackschnitzeln für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Das Hin und Her zum Umsatzsteuersatz muss jetzt ein Ende haben. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit und nicht im Monatstakt Neuregelungen von Steuersätzen mit knapp bemessenen Umsetzungsfristen.“
Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH ergänzt: „Wir begrüßen es, dass das BMF jetzt auf unsere Kritik der Verbände eingegangen ist und die geplante Neuregelung zurückzieht. Denn vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus ist es wichtig, dass für die Unternehmen keine neuen zusätzlichen Hürden geschaffen werden. Wir stehen auch zukünftig gerne bereit, um mit der Bundesregierung gemeinsam langfristig tragfähige und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.“
Hintergrund:
Das BMF hatte in einer Mitteilung vom 17. April 2025 informiert, dass Holzhackschnitzel als Brennholz ab dem 1. Juni 2025 nur noch dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen, wenn sie unter die Zolltarifnummer 4401 fallen und eine bestimmte Art und Aufmachung bei der Abgabe und beim Verkauf vorweisen, einen im Voraus festgelegten „Trocknungsgrad“ (> 25 %) einhalten sowie zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten bestimmt seien. FVH und DeSH hatten gegenüber dem BMF grundsätzlich kritisiert, dass es innerhalb von nur zwei Jahren zu einer erneuten grundsätzlichen Änderung der Rechtslage kommt und besonders die Praxistauglichkeit des Feuchtegrads bemängelt, ebenso die Einschränkung auf die Verwendung zum Heizen von Räumlichkeiten. Mit der Rücknahme der geplanten Neuregelung gilt jetzt wieder grundsätzlich der Steuersatz von 7 Prozent für Holzhackschnitzel, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Aufmachung oder der Menge der Abgabe beim Verkauf, dass diese nicht zum Verbrennen bestimmt sind.
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