03.02.2021

Kabinettsentwurf zur Umsetzung der RED II im Verkehr: „Klimaschutz nicht auf die lange Bank schieben“

Berlin, 03. Februar 2021. Nach längerem Ringen in der Ressortabstimmung hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der so genannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr verabschiedet, welches die verbindlichen Treibhausgaseinsparungen im deutschen Kraftstoffmix regeln soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:

„Der heutige Beschluss stellt eine gute Basis dar, auf der es nun im parlamentarischen Verfahren aber noch aufzusatteln gilt. Zwar hat sich seit dem ersten völlig inakzeptablen Entwurf des Bundesumweltministeriums von September 2020 einiges zum Positiven gewendet: Der Regierungsentwurf lässt nun zumindest mittel- bis langfristig eine Perspektive für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und Reststoffen als sofort wirksamen Beitrag für den Klimaschutz im Verkehr erkennen. Allerdings darf das nicht über die verbleibenden großen Mängel hinwegtäuschen: Gerade in den Jahren bis 2025 passiert laut aktuellem Entwurf viel zu wenig, um die im Klimaschutzgesetz selbst gesteckten Einsparvorgaben auch tatsächlich zu erreichen. Und dies, obwohl es auch kurzfristig mehr als ausreichend verfügbare Erfüllungsoptionen gibt. Der mit dem Regierungsentwurf bereits eingeschlagene Weg zu technologieoffener Mobilisierung aller alternativen Kraftstoffe und Antriebstechnologien muss nun mit aller Konsequenz beschritten werden. Von einer ambitionierten THG-Quote müssen Anreize ausgehen, die Investitionen in Zukunftstechnologien auslösen, z.B. biogenen Wasserstoff. Eine deutliche Absage erteilen wir Regelungen im Gesetz, die nur zur fiktiven Erfüllung der THG-Quoten führen würden: Rechentricks in Form von „Mehrfachanrechnungen“ bevorzugen zudem einzelne Erfüllungsoptionen über Gebühr, andere werden künstlich klein gerechnet. Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug, zügig Klimaschutz auf die Straße zu bringen.“

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