08.06.2026

Industrielle Wärmewende: Förderausschluss verhindert Investitionen und Klimaschutz

Berlin, 8. Juni 2026: Anlässlich des bevorstehenden Stakeholderdialogs des Bundes-wirtschaftsministeriums zur Förderung für erneuerbare Prozesswärme (EEW) fordert der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V. (FVH) eine Aufhebung der Beschränkungen für Holzenergie im Förderprogramm. 

In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband insbesondere den Förderausschluss für Biomasseanlagen über 7,5 MW, den Ausschluss nachhaltiger Brennstoffsortimente sowie Innovationshemmnisse bei Negativemissionstechnologien wie Pyrolyse und Hybridanlagen. „Die industrielle Prozesswärme ist das Sorgenkind der Wärmewende und basiert noch zu mehr als 90 % auf fossilen Energieträgern, allen voran Erdgas. Statt Investitionsbarrieren für Holzenergie als die wichtigste erneuerbare Prozesswärmetechnologie fortzuführen, muss die Bundesregierung auch bei der EEW die Technologieoffenheit für alle erneuerbaren Energien umsetzen“, erklärt Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie. Besonders die Abkehr von fossilen Energien für die Bereitstellung hoher Temperaturen für Industrieprozesse wird ohne die energetische Biomassenutzung nicht gelingen. Theoretische Alternativen wie Wasserstoff oder strombasierte Lösungen sind weder ausreichend verfügbar noch wirtschaftlich darstellbar.

7,5-MW-Deckel blockiert Investitionen und CO2-Einsparung
Besonders kritisch bewertet der FVH den im letzten Jahr eingeführten Förderausschluss für Biomasseanlagen über 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung. „Der 7,5-MW-Deckel blockiert mindestens 350 MW an Investitionsvolumen in nachhaltige Wärme aus Holz und verhindert damit eine jährliche CO2-Einsparung von rund 500.000 Tonnen,“ führt Bücheler aus. Der FVH fordert deshalb die Aufhebung des Deckels. 

Zugleich verweist der Verband darauf, dass die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III keinen Förderausschluss von Biomasseanlagen über 7,5 MW vorsehe, sondern deren Förderung explizit ermöglicht. „Die RED III verlangt die Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben – und keinen Förderstopp für Biomasse. Für den Nachweis der Nachhaltigkeit stehen bereits seit Jahren etablierte Zertifizierungssysteme zur Verfügung. Das BMWE sollte von seinem falschen Verständnis der RED III abrücken und endlich den Weg frei machen für den Abschied von Gas in der Industrie“, betont Bücheler. 

Zudem kritisiert Bücheler die aktuelle, kleinteilige Brennstoffregelung des Förderprogramms, die willkürlich Holzsortimente ausschließt: „Das Maß der Dinge sollte die zertifizierte Nachhaltigkeit der eingesetzten Brennstoffe sein, nicht eine Beschränkung auf einzelne Brennstoffkategorien. Solche Brennstofflisten sind praxisfern, unnötig kompliziert und suggerieren, dass eine zentrale Steuerung besser sei, als Entscheidungen vor Ort.“ Daher fordert der FVH, alle nachhaltigen Holzsortimente, die die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einhalten, in die Förderung aufzunehmen. 

Negativemissionstechnologien für Markthochlauf innovativer Verfahren fördern
Handlungsbedarf sieht der FVH auch bei Negativemissionstechnologien. Der Ausschluss von Pyrolyseanlagen und der Biokohleherstellung aus der EEW stehe im Widerspruch zu den deutschen Klimazielen und bremse den Markthochlauf innovativer Verfahren. Gerolf Bücheler betont: „Der Ausschluss von Biomassepyrolyse verhindert, dass Investitionen angereizt werden, mit denen neben Wärme auch negative Emissionen in Form von Pflanzenkohle bereitgestellt werden können, um damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten.“ 

Darüber hinaus schlägt der FVH einen eigenen Fördertatbestand für Biomasse-Hybridanlagen vor. Diese innovativen Anlagen kombinieren die Wärmeerzeugung bedarfsgerecht aus Biomasse und Strom oder Umweltwärme und ermöglichen eine flexible, systemdienliche und klimafreundliche Wärmeversorgung. „Die EEW sollte künftig stärker auf technologische Vielfalt, Versorgungssicherheit und Investitionsfreundlichkeit ausgerichtet werden, um die industrielle Wärmewende wirksam voranzubringen,“ so Bücheler abschließend. 

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter diesem Link zum Download.

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