15.09.2022

EU-Parlament will Holzenergie bis 2030 vom Klimaschutz ausschließen und gefährdet sichere Energieversorgung

Bundesverband Bioenergie zur Abstimmung des EU-Parlaments zur Erneuerbare Energien Richtlinie

In der gestrigen Abstimmung des EU-Parlaments zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) sieht Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie (BBE), ein fatales Signal an Wirtschaft und Verbraucher: „In einer Energiekrise ungekannten Ausmaßes hat gestern das EU-Parlament mehrheitlich beschlossen, dass Holz bis 2030 seinen Status als erneuerbare Energie verlieren soll. Die Mehrheit des Parlamentes ignoriert die Sorgen und Nöte von Millionen Verbrauchern und Unternehmen über steigende Energiepreise und Energieknappheit. Verlierer ist ebenfalls der Klimaschutz. Mit dem Beschluss, die Förderfähigkeit von Holzenergie zu streichen, sollen an der Realität vorbei ideelle Positionen durchgesetzt werden, die zudem zigtausende Arbeitsplätze vernichten werden. Wie sollen die in derselben Abstimmung angehobenen Ausbauziele für erneuerbare Energien denn ohne Holz erreicht werden?“ Bücheler erinnert daran, dass Holz unter allen erneuerbaren Energieträgern die meiste Energie bereitstellt (35%) und im Wärmebereich für mehr als drei Viertel aller erneuerbaren Energien steht. Der BBE-Geschäftsführer warnt besorgt: „Die Abstimmung konterkariert nicht nur Klimaschutz und Energiewende, sondern auch die Bestrebungen unabhängig von russischem Gas und fossilen Energieimporten zu werden. Dafür ist es aber nötig, dass eine Umrüstung von fossilen Energien auf Holz weiter förderfähig bleibt und selbstverständlich auch kein CO2-Preis für Holz fällig wird. Wenn die gestrige Abstimmung in den weiteren Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission Bestand hat, dann drohen weitere Steigerungen der Energiepreise und für viele Unternehmen und Verbraucher wird eine Möglichkeit für den Umstieg auf klimaschonende Energie verbaut. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission müssen den Beschluss jetzt dringend nachbessern!“ Das EU-Parlament hat in der Abstimmung zur RED III gefordert, dass „primäre holzige Biomasse“ als nicht förderfähig gelten soll und nach einer Folgenabschätzung ein Abschmelzen („Phase Down“) der Anrechenbarkeit auf erneuerbare Energien bis 2030 folgen soll. Aus Sicht des BBE-Geschäftsführers sind auch die Vorgaben zur verpflichtenden Nutzungskaskade für Holz und die Bewirtschaftungsvorgaben für den Wald kontraproduktiv. Die Verwertung von Holz für unterschiedliche Einsatzbereiche könne nicht gesetzlich vorgegeben werden, so Bücheler sondern ergebe sich am Markt in Abhängigkeit von Qualität, Verarbeitungskapazität und Preisen.

Mit Blick auf die Beschlüsse zum Verkehrsbereich begrüßt Bücheler, dass die EU-Parlamentarier in der RED III eine Fortführung der bisherigen Biokraftstoffpolitik anstreben: „Der Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen als bislang einzige in nennenswerten Umfang verfügbare Klimaschutzoption im Straßenverkehr soll nach dem Willen des EU-Parlaments erhalten bleiben. Eine Absenkung der Anrechenbarkeit von Biokraftsoffen der ersten Generation auf die Ziele für Klimaschutz und erneuerbare Energien im Verkehr wurde abgelehnt. Die Bundesregierung sollte dies sehr gut in ihren Überlegungen zum Klimaschutz im Verkehr berücksichtigen.“

Für den Biogasbereich sieht der BBE-Geschäftsführer die heutigen Beschlüsse des Parlaments gemischt: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich das Parlament gegen rückwirkende Treibhausgasminderungsvorgaben für Biogasanlagen ausgesprochen hat. Alles andere würde das Vertrauen in die Politik und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen untergraben. Gleichwohl stellen die angehobenen Treibhausgasziele ab 2026 die Biogasanlagen vor die Herausforderung, ihre Konzepte anzupassen und weiter zu verbessern.“ Die Position des EU-Parlaments sieht vor, dass für bestehende Biogas- und Holzenergieanlagen die Treibhausgasminderungskriterien der RED II weiter gelten sollen und die Vorgaben für die Treibhausgaseinsparung für ab 1.1.2026 neu in Betrieb gehende Anlagen von 80 auf 85% Minderung gegenüber dem fossilen Vergleichswert angehoben werden.

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