01.04.2022

Anpassung der Vollzugsempfehlung zur 44. BImSchV für Altholz nötig

Zehn Verbände und Institutionen der Holzwirtschaft und erneuerbaren Energien fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme eine Anpassung der Vollzugsempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zur 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Altholz. Bernd Heinrich, Vorstand im Fachverband Holzenergie (FVH), erklärt: „Die von der LAI vorgeschlagenen Grenzwerte zur Bestimmung der Biobrennstoffeigenschaft von Holzabfällen gefährden den Ausbau der heimischen Energieerzeugung aus Althölzern. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Energieversorgung nicht nur eine klimapolitische, sondern auch eine geopolitisch-strategische Dimension hat. Aus unserer Sicht können wir es uns nicht mehr leisten, den Ausbau nachhaltiger Energieerzeugung durch vermeidbare zusätzliche regulatorische Hürden weiter auszubremsen.“

In der Stellungnahme empfehlen die Verbände und Institutionen die Berücksichtigung der DIN EN ISO 17225-9, um die Biobrennstoffeigenschaft von Holzabfällen im Geltungsbereich der 44. BImSchV zu definieren, und nicht wie von der LAI vorgeschlagen die DIN EN ISO 17225-4 zu verwenden. Letztere definiert Brennstoffeigenschaften für den Einsatz von unbehandelten Hölzern in Klein- und Kleinstfeuerungsanlagen ohne professionelle Filtertechnik. Die Grenzwerte sind selbst für bestimmte naturbelassene Stamm- und Waldresthölzer nicht immer sicher einhaltbar und als Bezug für professionell gesteuerte Industrieanlagen unter dem Geltungsbereich der 44. BImSchV nicht geeignet. Da die Norm zum Zeitpunkt der LAI-Beschlussfassung noch nicht verabschiedet war, konnte diese von der LAI noch nicht berücksichtigt werden

Eine rechtsverbindliche Umsetzung der von der LAI vorgeschlagenen Grenzwerte muss nach Ansicht des Fachverbands Holzenergie vermieden werden, da dies den Zubau von Holzheizkraftwerken zur Bereitstellung von Prozessenergie und -wärme massiv gefährden würde. Gerade in diesem Bereich wird der Einsatz von Biomasse aufgrund ihrer hohen Dienlichkeit und Regelbarkeit durch das Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) gezielt angereizt. „Die LAI-Grenzwertempfehlung führt dazu, dass die EEW-Förderung der Bundesregierung faktisch ins Leere laufen würde, da insbesondere Althölzer der Kategorie A II die vom LAI vorgeschlagenen Grenzwertvorgaben nicht erfüllen können.“, so Bernd Heinrich weiter. Auch Bestandsanlagen könnten rückwirkend von den strengen Grenzwerten der Regelung betroffen sein und müssten mit massiven Einschränkungen beim Einsatz von A II-Althölzern rechnen.

Unterzeichner der Stellungnahme sind die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA), der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV), die Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGH), C.A.R.M.E.N. e.V. - Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH), der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V., der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH), der Holzenergiefachverband Baden-Württemberg e.V. (HEF), das Institut für ZukunftsEnergieSysteme gGmbH (IZES) sowie die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.

Die Stellungnahme ist hier verfügbar.

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