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Die EU-Durchführungsverordnung 2022/996 regelt, wie die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien, der Treibhausgaseinsparungen und der Regeln zu „geringem ILUC-Risiko“ bei Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen überprüft und zertifiziert wird. Für die Holzenergiebranche ist sie relevant, weil sie die praktische Nachweisführung, Zertifizierung und das Massenbilanzsystem harmonisiert und damit entscheidet, ob Biomasse und daraus erzeugte Energieträger als nachhaltig anerkannt werden können. Der vorliegende Entwurf enthält einige Änderungen und Verschärfungen, welche erhebliche Auswirkungen auf betroffene Unternehmen aus der Branche haben können.
Der FVH erkennt an, dass im Zuge der Betrugsfälle bei angeblich fortschrittlichen Biokraftstoffen Nachschärfungen der Zertifizierung und Kontrollen notwendig sind. Der Entwurf der Durchführungsverordnung trifft jedoch vielfach Regelungen, die sowohl flüssige als auch feste Biomasse betreffen, unabhängig von den fundamentalen Unterschieden der Marktgegebenheiten. Im Gegensatz zu flüssigen Biokraftstoffen auf Basis von Abfall- und Restoffen besteht bei fester Biomasse ein deutlich geringerer Anreiz und damit auch Risiko für betrügerisches Verhalte (keine Mehrfachanrechnung auf Quoten, keine direkte Monetarisierung der Treibhausgasminderung). Zudem sind die Marktstrukturen weniger international organisiert, so dass die Gefahr von durch nationale Behörden nicht-kontrollierbaren Marktakteuren ebenfalls geringer ist. Der FVH plädiert deshalb dafür, differenzierte Regelungen für feste Biomasse sowie für Biomasse im Transportsektor zu erlassen.
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