03.09.2025

Positionspapier der Verbändeallianz Holzenergie zur Anpassung der KfW-Förderungen im Neubau

In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden.

Die Verbändeallianz fordert:

  • Aufhebung der Förderschädlichkeit bei der Neubauförderung auch für Zentralheizungen, die Brennstoffe auf Basis von Biomasse einsetzen: Der Einbau einer Biomasse-Zentralheizungsanlagen darf nicht mehr zum Ausschluss aus der Neubauförderung führen. 
  • Aufhebung des Förderausschlusses für den Einsatz von Brennstoffen auf Basis von Biomasse in Zentralheizungen in den Technischen Mindestanforderungen des KFN (Unter 1 und 4 der Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau) und KNN (unter 2. und 6.1 der Richtlinie). 
  • Regelung der Aufhebung der Förderschädlichkeit nicht nur in den FAQ, sondern auch in den Programmmerkblättern.“

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