Gemeinsame Positionierung zur Stärkung der Holzenergie im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit dem Kabinettsentwurf zum GEG hat die Bundesregierung große Verunsicherung bei Hausbesitzern und Verbrauchern hervorgerufen. Die Holzenergie, die bislang am erneuerbaren Wärmemarkt für die größten CO2-Einsparungen verantwortlich ist, wurde sachlich ungerechtfertigt benachteiligt und belastet. Dies entspricht dem ebenfalls unverständlichen Vorgehen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wo die Förderanträge im Jahr 2023 drastisch zurückgegangen sind. Beide Regelungen müssen revidiert und zugunsten der modernen Holzenergie verbessert werden, wenn die Energiewende am Wärmemarkt in der gleichen Geschwindigkeit voranschreiten soll wie in den Jahren 2020 bis 2022.
Die Verbändeallianz fordert den Gesetzgeber auf, im GEG nachzusteuern und den sachlich ungerechtfertigten Zwang, zu Holz- und Pelletheizungen eine Solarthermie- oder PV-Anlage zu installieren wie auch weitere in der Anlage genannte Sachverhalte zurückzunehmen. Genauso muss das faktische Verbot von Holzfeuerungen im Neubau revidiert werden.
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Kabinettsentwurf (KabE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 3.4.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Der vorliegende Referentenentwurf vom 3.4.2023 (RefE) weist bereits deutlich Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom 7.3.2023 auf. Dennoch enthält auch der aktuellen RefE noch einige Rege-lungen, die bestimmte Heizungskonzepte diskriminieren oder verbieten, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
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