Stellungnahme des BBE und HEF zu den Ausnahmeregelungen des TEHG
Mit der Novellierung des TEHG werden die Landesbehörden verpflichtet, Entscheidungen über die Emissionshandelspflichtigkeit von Holz-/Biomasse(heiz)kraftwerken und Abfallanlagen verbindlich festzustellen. Mit diesem Positionspapier soll den Landesbehörden eine Entscheidungshilfe für die zu treffenden Entscheidungen gegeben werden. Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und der Holzenergie Fachverband Baden-Württemberg e.V. (HEF) begleiten seit vielen Jahren solche Anlagen und haben daher entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet. Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des TEHG war der BBE als Branchenverband beteiligt.