(Stand: 11.12.2013)
§ 1
Name • Sitz • Geschäftsjahr
§ 2
Ziele Aufgaben
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4
Organe
Die Aufgaben des Vereins werden durch folgende Organe wahrgenommen:
§ 5
Mitgliederversammlung
§ 6
Vorstand
§ 7
Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung legt die Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes fest.
§ 8
Geschäftsführung
§ 9
Beirat BioEnergie
Der Vorstand soll einen Beirat aus Persönlichkeiten der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft berufen. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand insbesondere bei der Wahrnehmung der Interessen zur Förderung der Bioenergie.
§ 10
Arbeitskreise
Der Verein richtet durch Entscheidung des Vorstands Arbeitskreise ein. Die Arbeitskreise unterstützen den Vorstand in seiner Arbeit. Die Mitglieder des Vereins entsenden geeignete Vertreter in die Arbeitskreise. Der Vorsitzende eines Arbeitskreises wird vom Vorstand berufen und gehört dem Vorstand beratend an.
§ 11
Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens
[1] Der Rohstoffgruppe „Biomasse“ werden alle Stoffe organischer Herkunft, d.h. in der Natur lebende und wachsende Materie sowie Abfallstoffe von lebenden und toten Organismen zugerechnet.