Beitragsordnung

(Stand: 09.12.2022)

1. Höhe der Beiträge

a.) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Verbände bzw. verbändeähnliche Institutionen, juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen als Mitglieder beträgt

  • 3.640,- € bei einem bioenergiespezifischen Gesamtmitgliedsbeitrages des jeweiligen Verbandes bis zu 50.000,- € /a
  • 5.720,- € bei einem bioenergiespezifischen Gesamtmitgliedsbeitrages des jeweiligen Verbandes bis zu 500.000,- € /a
  • 7.930,- € bei einem bioenergiespezifischen Gesamtmitgliedsbeitrages des jeweiligen Verbandes über 500.000,- € /a

Bezugsjahr der Beitragsermittlung ist das zurückliegende Geschäftsjahr. Der Vorstand kann im Einzelfall abwei­chende Vereinbarungen über den Mit­gliedsbeitrag treffen, wenn Verpflichtun­gen für Sachleistungen in mindestens gleicher Größenordnung eingegangen werden.

 

b.) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Unternehmen, Kommunen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Ingenieur- und Planungsbüros und sonstige an der Bioenergie interessierte Institutionen als Mitglieder richtet sich nach dem der Bioenergie zuzurechnenden Jahresumsatz des zurückliegenden Geschäftsjahres, ersatzweise den jährlichen Einnahmen des Mitgliedes im zurückliegenden Geschäftsjahr und beträgt:

  • 1.100,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 0,5 Mio. €            
  • 1.430,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 1,0 Mio. €
  • 2.210,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 2,0 Mio. €
  • 2.860,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 5,0 Mio. €
  • 3.640,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 10,0 Mio. €          
  • 4.290,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 15,0 Mio. €          
  • 5.070,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 20,0 Mio. €          
  • 5.720,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 25,0 Mio. €          
  • 6.500,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 30,0 Mio. €          
  • 7.150,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 35,0 Mio. €
  • 7.930,- € bei Jahresumsatz /Einnahmen bis 40,0 Mio. €           
  • 8.580,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 45,0 Mio. €
  • 9.360,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 50,0 Mio. €
  • 10.010,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 55,0 Mio. €
  • 10.790,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 60,0 Mio. €
  • 11.440,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 65,0 Mio. €
  • 12.220,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 70,0 Mio. €
  • 12.870,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 75,0 Mio. €
  • 13.650,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen bis 80,0 Mio. €
  • 14.300,- € bei Jahresumsatz / Einnahmen über 80,0 Mio. €      

Der Vorstand kann im Einzelfall abweichende Vereinbarungen über den Mitgliedsbeitrag treffen, wenn Verpflichtungen für Sachleistungen in mindestens gleicher Größenordnung eingegangen werden.

 

c.) Für Mitglieder aus den Bereichen Lehre und Forschung sowie von öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der Länder gelten folgende Sonderregelungen:

  • Mitglieder aus den Bereichen der Lehre und Forschung sowie von öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der Länder, jährlicher Mitgliedsbeitrag 358,- €.

 

2. Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Beträge sind zum Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.

 

3. Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt mit Inkrafttreten der Satzung in Kraft.

© Fachverband Holzenergie 2023

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