(Stand: 01.12.2021)
1.Höhe der Beiträge
a.) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Verbände bzw. verbändeähnliche Institutionen, juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen als Mitglieder beträgt
Bezugsjahr der Beitragsermittlung ist das zurückliegende Geschäftsjahr. Der Vorstand kann im Einzelfall abweichende Vereinbarungen über den Mitgliedsbeitrag treffen, wenn Verpflichtungen für Sachleistungen in mindestens gleicher Größenordnung eingegangen werden.
Der Vorstand kann im Einzelfall abweichende Vereinbarungen über den Mitgliedsbeitrag treffen, wenn Verpflichtungen für Sachleistungen in mindestens gleicher Größenordnung eingegangen werden.
2.Fälligkeit und Zahlungsweise
Die Beträge sind zum Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.
3.Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Inkrafttreten der Satzung in Kraft.
(Stand: 01.12.2021)