Berlin, 25.6.2018: Nach
den Verzögerungen bei einer schnellen Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch vor der Sommerpause schlägt nun
die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf vor.
Anlässlich der Anhörung zu diesem Entwurf im Ausschuss für Wirtschaft
und Energie erklären die Bioenergieverbände:
Das EEG 2017
muss möglichst bald überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere den
Ausbaupfad zur Steigerung der Stromproduktion aus Biomasse, das
Ausschreibungsdesign sowie die Anreize zur bedarfsgerechten
Stromerzeugung und zur Stärkung des Einsatzes von Rest- und
Abfallstoffen. Der kurzfristige Handlungsdruck ist jedoch besonders hoch
in Bezug auf den Investitions- und Vertrauensschutz für Biogasanlagen,
die Gülle einsetzen sowie in Bezug auf den Schutz von Anlagen, die auf
eine bedarfsgerechte Energieerzeugung umgerüstet werden.
Der zu
befürchtende Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedroht die
EEG-Vergütung hunderter Anlagenbetreiber, die Gülle einsetzen. Da die
Vergärung von Gülle zu einer besonders hohen Treibhausgaseinsparung
führt, sehen fast alle Fassungen des EEG eine besondere Förderung für
Anlagen vor, die einen bestimmten Anteil Gülle einsetzen. Können
Anlagenbetreiber aufgrund von Sperrgebieten, die ein Ausbruch der
Afrikanischen Schweinepest bedingen würde, den Mindestanteil an Gülle
nicht mehr einsetzen, droht der Verlust von EEG-Vergütung – teilweise
für die gesamte restliche Vergütungslaufzeit. Ein derartig hoher Verlust
ist für viele landwirtschaftliche Anlagenbetreiber unzumutbar und
natürlich völlig unangemessen, weil sie das Problem nicht selbst
verschuldet haben.
Darüber hinaus steht zu befürchten, dass die
Deckelung der Flexibilitätsprämie im EEG die Umrüstung von Biogasanlagen
auf eine bedarfsgerechte Fahrweise abwürgt. Sollte der Deckel bereits
im nächsten Jahr erreicht werden, riskieren Anlagenbetreiber
Millionenverluste, wenn die Investitionen in die Flexibilisierung ihrer
Anlage nicht refinanziert werden können, weil sie keine
Flexibilitätsprämie erhalten. Darüber hinaus können Betreiber schon
heute kaum noch flexibilisieren, da auch die Banken dieses Risiko
erkannt haben.
Im jüngsten Entwurf des EEG-Änderungsgesetzes, der
zwischen den Regierungsfraktionen verhandelt wurde, waren beide
Probleme bereits adressiert – im Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die
Grünen aber trotz ihrer hohen Dringlichkeit nicht einmal erwähnt. Es ist
deshalb unerlässlich, dass die Verhandlungen zwischen den
Regierungsfraktionen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen
werden und auf der bisherigen Einigung zur Änderung der
Bioenergie-Regelungen aufbauen.
Eine Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen mit einer ausführlicheren
Darstellung des dringenden Änderungsbedarfs findet sich auf den
Homepages der Verbände.